Anforderungen
Betriebsanweisungen müssen …
… in Schriftform vorliegen und mit Datumsangabe unterschrieben sein
… objektbezogen sein – 1 BA für alle Maschinen ist nicht zulässig
… konkret abgefasst sein, so dass ihre direkte Umsetzung möglich ist
… im Umfang überschaubar sein (≤ 1 DIN-A4-Seite)
… in verständlicher Sprache abgefasst werden (Sicherheitskennzeichen sind sinnvoll)
… sinnvollerweise grafisch einheitlich sein
… jederzeit einsehbar sein (z.B. Aushang/Maschinennähe, Sammlung/Wandhalter)
… regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden (z.B. jährlich)
Farbgestaltung (häufig)
BLAU – für Maschinen / Werkzeuge
GRÜN – für persönliche Schutzausrüstung
ORANGE – für Gefahrstoffe
Beispiele für BAs passwortgeschützt
Muster-BAs für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Die 2015 erstellten Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Geräten und Maschinen werden derzeit aktualisiert und nach Freigabe hier veröffentlicht.