Sicherheit – Gefährdungsbeurteilungen (GBU)

Allgemeines:

Die Lehrkraft ist verpflichtet, bei allem schulischen Handeln eine GBU durchzuführen, die sich auf die räumliche Arbeitsplatzsituation, die Tätigkeit und die handelnden Personen bezieht.

Hierbei ergeben sich für tätigkeitsbezogene GBUs folgende Abstufungen:

Allgemeine Informationen

Rechtliche Grundlagen der GBU an Lehrerarbeitsplätzen
Tätigkeitsbezogene GBU und Dokumentation nach § 6 GefStoffV

Beispiele für GBUs  (passwortgeschützt)


    Muster-GBUs auf der Seite gefahrstoffe-schule-bw.de

    Weitere GBUs    

    GBUs für typische Versuche aus den Basisfächern erfragen Sie bei den Fachschaften Ihrer Schule.

    Die heruntergeladenen Dokumente müssen an ihre schulischen Voraussetzungen angepasst werden:

    Quelle:
    Sammlung von Formulierungen und einigen Links, die 2015 in den RiSU-Fortbildungen flächendeckend multipliziert wurden.

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